Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Sei es, weil er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügt.

Für die Patientenverfügung sieht das Gesetz zwei Varianten vor: Die verbindliche Patientenverfügung: Der Arzt, Pflegebedienstete, Angehörige und andere in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen (etwa ein Sachwalter oder ein vom Arzt angerufenes Gericht) sind daran gebunden. Zum anderen kann eine andere als eine verbindliche Patientenverfügung errichtet werden. Das bedeutet, dass der Arzt und andere Beteiligte auf die Verfügung und den darin geäußerten Willen des Patienten zwar Bedacht nehmen müssen, daran aber nicht unter allen Umständen gebunden sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Sozialministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz: https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Medizin_und_Berufe/Medizin/Patientenverfuegung/

Wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung einer Patientenverfügung.